Ein Mann ist des Mordes angeklagt. Bei der Verhandlung wird er vom Richter aufgefordert, den Tathergang zu schildern. Er erklärt: „Ich bin vollkommen unschuldig! Ich stand an einer Straßenecke und reinigte meine Fingernägel mit meinem Messer. Plötzlich kam das vermeintliche Opfer um die Ecke und fiel direkt in mein Messer. Und das sieben Mal!“

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Der Richter zum Angeklagten: „Warum haben Sie Ihre Frau denn um Himmels Willen mit dem Zollstock grün und blau geschlagen?“ Angeklagter: „Sie hat darum gebettelt! Sie wollte 30 Zentimeter und es müsse richtig weh tun!“

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Richter zum Angeklagten: „Was haben Sie vor drei Jahren, am 26. Juli, um 16.15 Uhr gemacht?“ Angeklagter: „Hm, ich erinnere mich ganz genau. Mit dem einen Auge schaute ich auf die Uhr und mit dem anderen auf den Kalender.“

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Der Richter: „Angeklagter, haben Sie für die Tatzeit ein Alibi?“ „Nein, bei dem Einbruch hat mich leider keiner gesehen!“

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Beklagter: „Ich kann es beschwören, Herr Richter, dass der Kläger sich wie ein Rindvieh benommen hat.“ Kläger: „Das kann wirklich nur ein Esel behaupten.“ Richter: „Nachdem die Personalien der Parteien festgestellt sind, erkläre ich die Verhandlung für eröffnet.“

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